Wir wissen sicherlich alle – bei Nutzung der Bilder im (oder aus dem) Netz ist Vorsicht geboten, besonders wenn sie weiter verbreitet/veröffentlicht werden sollen. Jeder Fotograf hat das Recht am eigenen Bild. Wenn er es nicht für die Allgemeinheit freigegeben hat, dann muss bei ihm die Erlaubnis für die Verwendung eingeholt werden. Nicht selten ist das Herunterladen eines Bildes mit Kosten verbunden. Kosten- und lizenzfreie Fotografien sind unter CC0 Creative Commons zu finden, aber auch da sollte man aufpassen.
Ebenso ist bei eigenen Aufnahmen Vorsicht geboten, besonders wenn darauf Menschen zu erkennen sind. Solche Fotos dürfen nur mit der Einverständnis der betroffenen Personen veröffentlicht werden.
Zu dem Beitragsbild über dem Titel: „Der goldene Rhein“ – eigene Aufnahme in Emmerich am Rhein.
Zu dem Bild unten. Lizenz-Informationen: es sind ‚bestimmte Rechte vorbehalten‘ daneben ist ein Männchen 😉 abgebildet. Das heißt – es muss die Namensnennung erfolgen. In diesem Fall: der Link / die Quelle.

Ein paar Zeilen zu den ersten persönlichen Erfahrungen mit dem Bildrecht.
Es war Ende 2010, als ich mit großer Begeisterung entdeckte, dass es eine Möglichkeit gibt, online eigene eBooks zu erstellen und zu veröffentlichen.
Zu einem eBook gehört natürlich auch ein Cover, die Quelle des dafür eingesetzten Bildes musste im Impressum angegeben werden. Ich bediente mich damals meistens der pixelio-Angebote und gelegentlich pixabay , verwendete aber auch eigene Fotografien. Mittlerweile bin ich nicht mehr mit der Erstellung von eBooks aktiv, habe jedoch meinen Account nicht gelöscht, und einige meiner Texte kann man immer noch frei lesen 😉 Vielleicht mache ich doch irgendwann mal weiter …

Sehr schön geschrieben Rosa👍
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Danke! 🙂
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Gerne 😉
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